(22.03.2010)

Arbeitslosengeld für Selbstständige

Jetzt unterstützen lassen! Um über ein Startkapital zu verfügen, sollten Sie sich Arbeitslosengeld für Selbstständige zahlen lassen.

Erfahren Sie hier kostenlos wie das geht und starten Sie mit Schwung und frischem Geld in Ihre Selbstständigkeit!

Arbeitslosengeld für Selbstständige - was ist das?

Arbeitslosengeld für Selbstständige ist ein häufig genanntes Schlagwort, das allerdings sehr differenziert zu betrachten ist. Als Selbstständiger bekommt man kein Arbeitslosengeld, so viel steht fest. Gerade dies ist ja eines der großen Risiken, die man beim Schritt in die Selbstständigkeit eingeht. Ab dem Zeitpunkt sind Sie für sich selbst verantwortlich und können sich höchstens noch mit Hilfe von Versicherungen absichern. Wer allerdings arbeitslos ist und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, kann auf verschiedene Fördermaßnahmen des Arbeitsamtes zählen. Mit denen ist zumindest in den ersten Monaten für ein minimales Einkommen und die Bezahlung der Krankenversicherung gesorgt.

Arbeitslosengeld für Selbstständige - Welche Möglichkeiten gibt es?

Als Arbeitslosengeld für Selbstständige bezeichnet man in der Regel die so genannten Hilfen für Existenzgründer. Dabei gibt es mehrere Varianten, wie zum Beispiel monatliche Zahlungen, die im halbjährlichen Rhythmus abnehmen. Möglich sind auch Einmalzahlungen über die gesamte Summe der monatlichen Leistungen. Keine dieser Leistungen muss zurückgezahlt werden. Die Agentur für Arbeit geht davon aus, dass es doch günstiger sei, einmal zu investieren, als dauerhaft einen Arbeitslosen zu finanzieren. Mit seiner Selbstständigkeit könnte der schließlich, eventuell sogar zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Welche für ihren individuellen Bedarf passende Variante des Arbeitslosengeldes für Selbstständige ist, hängt von zwei Punkten ab: Wie schnell Sie mit dem ersten Gewinn rechnen und wie hoch Ihre Startinvestitionen sind.

Arbeitslosengeld für Selbstständige - wie bekomme ich das?

Um Arbeitslosengeld für Selbstständige beantragen zu können, bedarf es selbstverständlich eines Gesprächs mit einem der Berater bei der Agentur für Arbeit und einiger schriftlicher Anträge. Die Förderung wird allerdings nicht jedem gewährt. Deswegen sollten Sie sich vor dem Termin beim Berater eine genaue Strategie überlegen. Es gilt den Beamten von Ihrem Projekt zu überzeugen. Dafür ist auch ein Geschäftsplan ratsam. Dieser wird zwar nicht unbedingt verlangt, unterstreicht aber Ihre Seriosität und Zielstrebigkeit. Mit dieser Taktik sollten Sie auch verfahren, wenn Sie einen zusätzlichen Bankkredit in Betracht ziehen.

Arbeitslosengeld für Selbstständige - Muss ich wirklich nichts zurückzahlen?

Das Arbeitslosengeld für Selbstständige, also die Förderung für Existenzgründer muss prinzipiell nicht zurückgezahlt werden. Selbst wenn Sie es nicht schaffen sollten, nach Ablauf der Förderung Ihr Unternehmen am Markt positioniert zu haben und Gewinne einfahren. Geben Sie einfach der Agentur für Arbeit darüber einfach Bescheid und Sie erhalten wieder Ihre regulären Bezüge wie Arbeitslosengeld I oder ALG II. Nur in Fällen des Missbrauchs der Leistung, also etwa bei nachgewiesener Schwarzarbeit, werden die Förderungen zurück verlangt.

 

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