Geschäftsidee Schädlingsbekämpfung
Ungewünschte "Mitbewohner" aus Privat und Gewerbe professionell zu vertreiben hat immer geschäftliches Potenzial
Wurden Sie zu Hause schon einmal von Schädlingen geplagt? Je nach Jahreszeit können einem nämlich Insekten oder auch Tauben, Ratten oder anderes Ungeziefer das Leben schwer machen.
Wenn Sie zum Beispiel einen gastronomischen Betrieb unterhalten, kennen Sie die gesetzlichen Hygienevorschriften nur zu Genüge. Egal, wie sauber Sie Ihre Küche halten, die Plagegeister werden früher oder später kommen.
Doch was sind Schädlinge eigentlich? Als Schädlinge bezeichnet man tierische Organismen aber auch Pilze, die wirtschaftliche Güter befallen, und deren Wert mindern können. Dann hilft nur noch eines, nämlich einen Kammerjäger zu bestellen. Der macht den ungebetenen Gästen den Garaus und wird sich seine Dienstleistung entsprechend bezahlen lassen. Sie sehen es schon, mit Schädlingsbekämpfung lässt sich ein gutes Einkommen verdienen.
Doch wie können auch Sie Ihr Stück vom Kuchen abbekommen? Wir geben Ihnen gerne ein paar nützliche Tipps!
Das Geschäftsmodell sinnvoll strukturieren
Sie können die Akutbetreuung, sprich die Löscharbeiten dann wenn es brennt, anbieten und eine Vertragsbetreuung vereinbaren. Im ersten Fall werden Sie zum Beispiel gerufen, wenn Nagetiere oder Insekten in einem gewerblichen Betrieb oder einem Privathaushalt auftreten. Sie identifizieren das Problem und nehmen sich der Lösung an. Die getätigten Leistungen fakturieren Sie anschließend.
Bei der Vertragsbetreuung schließen Sie, meistens mit einer gewerblichen Institution, einen Vertrag über eine Betreuung im Vertragszeitraum ab. Sie fakturieren einen monatlichen Grundbetrag und, wenn notwendig, eine zusätzliche Dienstleistung wie z.B. das Entfernen eines Rattennests. Der Vorteil hierbei ist der, dass Sie die monatlichen Zahlungen als relativ festes Einkommen rechnen können.
Was müssen Sie vor der Anmeldung Ihres Gewerbes beachten?
Sie müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Schädlingsbekämpfung kennen und einhalten. So beschreibt z.B. der §15 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) welche Mittel für die Kammerjägertätigkeit eingesetzt werden dürfen. Es ist darin geregelt, wann und wie hochgiftige oder gesundheitsschädliche Stoffe sowie Zubereitungen, bei denen Stoffe oder Substanzen freigesetzt werden können, einzusetzen sind. Weitere Regelungen diesbezüglich hält das Bundesseuchenschutzgesetz oder aber das Pflanzenschutzgesetz vor. Auch gilt: wenn die Anwendung nicht speziell geregelt ist, sind die Packungsbeilagen und Anwendungsvorschriften des Herstellers genau zu beachten. Oberstes Gebot ist der Schutz von Mensch und Umwelt.
Sie müssen Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anzeigen und, wenn Sie die Tätigkeit für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nicht mehr ausgeübt haben, erneut bis 6 Wochen vor der Aufnahme der Dienstleistung anzeigen.
Auch müssen Sie geeignete Räumlichkeiten vorweisen können, die auch Möglichkeiten zur Dekontamination Ihrer Arbeitsgerätschaften haben und müssen Ihre Anwendungsverfahren genau schildern. Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie bei dem für Ihren Wohn- bzw. Gewerbesitz zuständigen Amt.
Zusätzlich müssen Sie die Volljährigkeit erreicht haben, über ein ärztliches Attest Ihre Befähigung (nicht eingeschränkte geistige und körperliche Fähigkeit) nachweisen und eine geeignete Ausbildung vorweisen können. Sollten Sie sich auf die Felder Gesundheits- und Vorratsschutz, Pflanzenschutz bzw. Holz- und Bautenschutz oder den besonderen Materialschutz beschränken, reicht eine Anerkennung Ihrer bisherigen Berufsausbildung oder eine spezielle Prüfung, um für diese Tätigkeiten als sachkundig eingestuft zu werden. Auch hier ist das Gewerbeamt Ihr erster Ansprechpartner.
Die Alternative wäre eine 3-jährige Berufsausbildung zum / zur "Schädlingsbekämpfer/in". Danach können Sie alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ungeziefern durchführen. Natürlich die Eingangs erwähnten Gewerbeanmeldungen vorausgesetzt.
Wie finden Sie als Schädlingsbekämpfer Ihre Kunden?
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Internets, um auf Ihre Dienstleistungen hinzuweisen. Da es sich oft um ein akutes Problem handelt, lohnt die Schaltung von lokalen Google-Anzeigen, auf Google.de. Achten Sie hierbei aber darauf, nur Kunden anzusprechen, die sich tatsächlich in Ihrem Handlungsradius befinden. Bieten Sie eventuell die Möglichkeit einer für den Kunden kostenlosen Nothotline an und überlegen Sie sich, Ihre Dienstleistungen, natürlich gegen ein erhöhtes Entgelt, auch außerhalb Ihrer normalen Geschäftszeiten anzubieten.
Einen "Kollegen" aus dem Bereich Schädlingsbekämpfung finden Sie übrigens unter http://www.kalff.de. Schauen Sie sich deren Angebot genau an und ziehen daraus Ihre Schlüsse über Ihre eigenen Dienstleistungen! Im englischsprachigen Raum könnte Ihnen das Angebot von http://www.orkin.com/ eine erste Anlaufstellte für die "Pest Control" sein.
Wenn Sie noch mehr Informationen zum Thema benötigen, sollten Sie das Buch "Vorratsschädlinge und Hausungeziefer: Bestimmungstabellen für Mitteleuropa" in Betracht ziehen.
Auch bietet es sich an, Anzeigen in den lokalen Presseprodukten zu schalten, wobei Sie natürlich Jahreszeitlich Ihre Kampagnen auf die jeweils größte Plage abstimmen können.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in Ihrer Selbständigkeit!
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