(22.02.2010)

Lasst den Profi ran!

Geschäftskonzept: Gebäudereinigung

Immer häufiger bevorzugen Firmen und auch Privatpersonen statt der nebenberuflichen „Raumpflegerin" (bzw. dem "Raumpfleger) professionelle Gebäudereinigung durch fachlich versiertes Personal. Diesem wachsenden Bedarf entsprechen Sie durch Ihr Geschäftskonzept professionelle Gebäudereinigung.

Wachsendes Umweltbewusstsein und strenge Sicherheitsvorschriften verlangen gerade bei der Reinigung von Gebäuden fachlich gut ausgebildetes Personal. Als Gebäudereinigungsfirma verfügen Sie über solches - Ihre Mitarbeiter haben eine entsprechende Ausbildung (Gebäudereinigungsmeister oder - geselle).

Es macht für Firmen wirtschaftlich keinen Sinn, die Reinigungsarbeiten von den Angestellten  nebenbei durchführen zu lassen. Der Aufwand ist zu hoch, die Qualität zu gering. Das Bild einer Firma nach außen spiegelt sich auch in sauber geputzten Räumen. Darauf möchte niemand verzichten. Wichtig ist daher auch, dass die Kontinuität gewährleistet ist, d.h. die Leistung ist vertraglich klar definiert in Umfang und zeitlicher Abfolge. Es wird während Krankheits- und Urlaubszeiten weder zu Ausfällen noch zu Engpässen bei der Reinigung kommen, Der professionelle Gebäudereiniger verfügt zudem über geeignete Arbeitsmittel, kennt die Sicherheitsvorschriften und hat ein Auge auf die Umweltverträglichkeit der Reinigungsmittel.

Diese Gründe veranlassen auch immer mehr Privatpersonen sich an professionelle Gebäudereiniger zu wenden. Wer beruflich ausgelastet ist, möchte seine Freizeit genießen und sich nicht am Abend oder Wochenende mit der lästigen Putzarbeit befassen. Auch hier zählen Zuverlässigkeit, zeitliche Flexibilität und professionelle Ausführung zu den Pluspunkten der Gebäudereiniger.

Wie beginne ich mit dem Geschäftskonzept Gebäudereinigung?

Mit nur wenig Organisationsaufwand gelingt es Ihnen Ihre eigene Gebäudereinigungsfirma zu gründen. Sie sollten lediglich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihr Gewerbe anmelden, sich beim Finanzamt um eine Steuernummer für Ihre Firma bemühen und der Berufgenossenschaft Bau beitreten. Zudem bedarf Ihre Firmengründung, je nach Mitarbeiterzahl und Geschäftsform, einer Eintragung beim Registergericht (z. B. bei Gründung einer GmbH), einer Anmeldung bei der Arbeitsagentur und der Mitgliedschaft bei der Innung. Darüber hinaus sind die entsprechenden Tarifverträge zu beachten.

Ausführliche Beratung zur Existenzgründung bieten die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern an. Sie sollten sich auf jeden Fall auch einen zuverlässigen Steuerberater suchen, wenn Sie Ihr Geschäftskonzept von Anfang an auf eine gesunde Basis stellen wollen.

 

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